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michael.fuss@ig-breisach.de

Bürgerinitiative für eine verträgliche Retention Breisach / Burkheim e.V.

Anschrift:
Bürgerinitiative für eine verträgliche Retention Breisach / Burkheim e.V.
Mittelstadt 13
79235 Vogtsburg-Burkheim

Tel.: +49 173 / 300 5761

Homepage:

www.buergerinitiative-breisach-burkheim.de 

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1. Vorsitzender:

Martin Bercher · Mittelstadt 13 · 79235 Vogtsburg - Burkheim

Tel.  +49 173 / 300 57 61 · E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Stellvertretende Vorsitzende:

Dr. Frank Siebenbürger · Halbmondstr. 7 · 79206 Breisach

Tel.  +49 7667 / 940074 · E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

 

Maik Bock · Straßburger Str. 20c · 79206 Breisach

Tel.  +49 7667 / 912300 - 62 35 · E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Gründung:

1999

Mitglieder:

400

Beiträge:

  • Jugendliche-Studenten € 6,-
  • Erwachsene € 11,-
  • Familien € 15,-

Aufgaben / Ziele / Aktivitäten:

Die Bürgerinitiative für eine verträgliche Retention Breisach-Burkheim fordert und setzt sich ein für:

  • Einen sinnvollen Hochwasserschutz mit dynamischen Fließgewässern, damit die biologische Artenvielfalt in der vorhandenen Auenlandschaft erhalten bleibt.
  • Anstelle von ständigen künstlichen Flutungen, eine ökologische Schlutenlösung durch Öffnung von Altrheinarmen und Schluten, damit eine Fließdynamik entsteht (zweites Taubergießen).
  • Erhaltung des wertvollen, klimatisch wichtigen Waldbestandes in seiner Artenvielfalt.
  • Keine Querdämme oder sonstige Bauwerke, die stehende Gewässer erzeugen.
  • Prüfung von Alternativen für einen besseren, verträglichen und dauerhaften Hochwasserschutz ohne Zerstörung der Natur.
  • Erhaltung des Naherholungsgebietes für die Bevölkerung und für den Tourismus in unserer Raumschaft.
  • Vermeidung des Grundwasseranstieges und damit zu erwartende Schäden an Gebäuden, landwirtschaftlichen Flächen und an Sport- und Freizeitgeländen.
  • Vermeidung von Gesundheitsgefährdungen durch einen zu erwartenden Anstieg einer Schnaken- und Mückenplage.
  • Es gilt das Verursacherprinzip: Alle Kosten die zur Vermeidung einer Schädigung und Wiederherstellung des Zustandes vor den Flutungen entstehen, sind vom Verursacher zu tragen.
  • Insbesondere z.B. Schäden an Gebäuden, am Wald, am Straßen- und Wegenetz, Säuberung nach Überflutungen, Nutzungseinschränkung etc.

Wir wollen, dass die geplanten Maßnahmen für die Bevölkerung, für den Tourismus und für die Natur verträglich gestaltet und durchgeführt werden.